Förderpläne sind ein wesentliches Element des schulischen Förderkonzepts. Die Arbeit mit Förderplänen verfolgt mehrere Ziele: einerseits dokumentieren sie die Lernentwicklung der Schülerin/des Schülers und enthalten Vorschläge der Förderung, andererseits sind in ihnen verbindliche Absprachen zwischen Eltern, Schüler und Lehrkräften niedergeschrieben.
Solchermaßen sind sie zugleich Planungs-, Reflexions- und Steuerungselement.
Ihre gesetzliche Grundlage haben Förderpläne in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (GestaltVo §10, Abs.4) und in der Verordnung Bildungsgänge (VOBGM §2). Wie laut Verordnung verlangt, werden Förderpläne „im Falle drohenden Leistungsversagens“ und „im Falle der Nichtversetzung“ erstellt und regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben.
Unter Federführung der Schule – meistens durch die Fachlehrer, im Einzelfall aber auch unter Hinzuziehung des Klassenlehrers/Förderlehrers oder auch der Klassenkonferenz- werden die Pläne erstellt, mit den Eltern besprochen und in der Schülerakte dokumentiert.