I. Vorbemerkungen
Die Haupt- und Realschule mit Förderstufe Lauterbach versteht sich als demokratische Schule. Demokratie ist nichts Fertiges, sondern muss stets neu erarbeitet werden.
Demokratie entsteht durch partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Mitglieder der Schulgemeinde.
Demokratie in der Schule erfordert:
- Eigen- und Mitverantwortung
- Solidarität
- Kooperation
- Konfliktfähigkeit
- Toleranz
Das ist nur zu erreichen, wenn alle am Schulleben Beteiligten gemeinsame Verhaltensweisen praktizieren.
Dazu ist es notwendig, Vereinbarungen zu treffen und Regeln aufzustellen
- damit sich jeder wohl fühlen kann
- damit es gerecht zugeht
- damit man zusammenarbeiten kann
- damit Schwächere und alle, die in Not geraten, geschützt werden.
Die eigene Freiheit hört da auf, wo sie die Freiheit anderer einschränkt.
Konfliktsituationen müssen - nicht nur bei gegebenem Anlass - im Unterricht erörtert werden, und es müssen Regeln zur Vermeidung von Gewalt erarbeitet und befolgt werden.
Gewaltfreies Verhalten soll im Unterricht aller Fächer erörtert und im Schulalltag praktiziert werden. Es muss deutlich werden, dass sich Gewalt sowohl körperlich als auch in Worten äußern kann.
Folgende Regeln gelten für alle Mitglieder der Schulgemeinde:
Kein Konflikt darf mit körperlicher Gewalt gelöst werden.
Niemand darf wegen seiner Herkunft, seines Aussehens, wegen körperlicher oder geistiger Unterschiede, wegen seiner Ansichten - wenn sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind - in seiner Menschenwürde verletzt und von der Gemeinschaft ausgegrenzt werden.
II. Informationen zum Schulalltag
Unterrichts- und Pausenzeiten:
1. Stunde 07:55 Uhr - 08:40 Uhr
2. Stunde 08:45 Uhr - 09:30 Uhr
3. Stunde 09:45 Uhr - 10:30 Uhr
4. Stunde 10:35 Uhr - 11:20 Uhr
5. Stunde 11:35 Uhr - 12:20 Uhr
6. Stunde 12:25 Uhr - 13:10 Uhr
7./8. St. 13:45 Uhr - 15:15 Uhr
Entschuldigungen bei Fehltagen von Schülerinnen und Schülern müssen spätestens am 3. Tag vorliegen (schriftlich). In besonderen Fällen kann die Schule ein ärztliches Attest verlangen.
Die Schulleiterin ist für die Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern zuständig. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt sind nur in Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen zulässig.
Anträge müssen grundsätzlich drei Wochen vorher bei der Schulleitung gestellt werden. Die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer kann aus wichtigen Gründen Schülerinnen und Schülern der Klasse bis zu zwei Tage Urlaub gewähren.
Jede Lehrerin / jeder Lehrer bietet eine Sprechstunde für Eltern an. Eine Voranmeldung ist erwünscht.
In jedem Schuljahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem auch Schülerinnen und Schüler teilnehmen können.
Die ausgegebenen Schulbücher sollen schonend behandelt werden. Schülerinnen und Schüler leisten Ersatz für die von ihnen verursachten Schäden an Schulbüchern und bei Verlust.
Alle Dinge, die geeignet sind, den Unterricht zu stören oder Mitschülerinnen bzw. Mitschüler zu gefährden, dürfen nicht mitgebracht werden.
Die Pausenhalle steht vor Unterrichtsbeginn, in den Pausen und in Zwischenstunden als Aufenthaltsraum zur Verfügung.
Für den Aufenthalt schulfremder Personen auf dem Schulgelände ist eine Genehmigung der Schulleitung einzuholen. Diesen Personen kann der Aufenthalt versagt werden.
Für Fachräume (Arbeitslehre, Naturwissenschaften, Sporthalle und Schülerbücherei) gilt eine besondere Ordnung.
Aushänge im Schulgebäude sind nur mit Genehmigung der Schulleitung gestattet.
Während der Unterrichtszeit ist das Befahren des Schulgeländes nur in Ausnahmefällen und im Schritttempo gestattet.
Schülerinnen und Schüler stellen ihre Zweiräder auf den dafür vorgesehenen Plätzen platzsparend ab und sichern sie vorschriftsmäßig. Für mutwillige und grob fahrlässige Beschädigungen haften die Eltern der Verursacher.
III. Regeln für den Schulalltag
A. Vor dem Unterricht
Die Schülerinnen und Schüler können sich ab 7:00 Uhr in der Pausenhalle aufhalten. Treppenhäuser und Obergeschosse sind keine Aufenthaltsräume.
Die vorgegebenen Anfahrten sind einzuhalten, weil sonst die Busse überfüllt sind.
B. In den Pausen
Pausen sind für alle notwendige Erholungszeiten, die ein angemessenes Verhalten voraussetzen.
Unterrichtsräume werden in den großen Pausen abgeschlossen. Lerngruppen können während der großen Pausen nur unter Aufsicht in den Räumen bleiben.
In den Pausen gehen alle Schülerinnen und Schüler, soweit sie keine Sonderaufgaben erledigen, in die Pausenhalle bzw. auf die Pausenhöfe (gepflasterte Flächen).
Die Treppenhäuser und die Flure zu den Fachbereichen Naturwissenschaft und Arbeitslehre sind während der großen Pausen für Schülerinnen und Schüler gesperrt.
Die kurzen Pausen (5 Minuten) dienen lediglich dazu, Klassenräume zu wechseln und Toiletten aufzusuchen (keine „Hofpausen“).
Das Ballspielen ist auf dem Schulgelände auf den vorgesehenen Flächen gestattet (mit kleinen Softbällen, Basketbällen, Volleybällen, Tennisbällen, Tischtennisbällen).
Das Werfen von Schneebällen ist nicht gestattet (hohe Verletzungsgefahr).
Konflikte auf dem Schulhof und im Schulgebäude bzw. Sachbeschädigungen sollen der jeweiligen Aufsicht gemeldet werden.
Das Rauchen ist für die gesamte Schulgemeinde und für Besucher lt. Erlass des Hessischen Kultusministeriums (HKM) seit dem 01.01.2005 auf dem Schulgelände und in den Gebäuden untersagt.
Die Sauberhaltung der Gebäude- und Schulhofflächen ist die tägliche Aufgabe aller Schülerinnen und Schüler, nicht nur die des eingeteilten Ordnungsdienstes.
Kein Schüler/keine Schülerin verlässt das Schulgelände während der Unterrichts- und Pausenzeiten sowie in den Zwischenstunden eigenmächtig (Versicherungsschutz).
C. Während der Unterrichtszeit
Für einen ungestörten Unterrichtsbeginn ist es notwendig, dass der Unterricht pünktlich begonnen wird.
Der Unterrichtsraum darf nur nach Absprache mit der unterrichtenden Lehrerin oder dem unterrichtenden Lehrer verlassen werden.
Zu allen Fach- und Medienräumen haben Schülerinnen und Schüler ohne Aufsicht keinen Zutritt.
Die Lehrerinnen und Lehrer achten darauf, dass nach Stunden- bzw. Unterrichtsschluss die Räume sauber verlassen werden.
Während der Unterrichtszeit verhält sich jeder im Schulgebäude so, dass andere nicht gestört werden.
Während der Unterrichtszeit müssen Handys stumm geschaltet sein. Eine Nutzung in den Pausen ist nur mit Kopfhörern gestattet.
Beschädigungen oder Verlust von Inventar sind sofort dem Klassenlehrer, der Klassenlehrerin oder dem Hausverwalter zu melden.
Jede Klasse kann sich eine eigene Klassenordnung geben, die auf der Basis dieser Schulordnung das Verhalten im Klassenraum und während des Unterrichts regelt.
D. Nach Unterrichtsschluss
Die Schülerinnen und Schüler verlassen die Klassen- und Fachräume erst nach dem Gongzeichen.
Am Unterrichtsschluss sollen die Stühle hochgestellt und die Ordnung im Klassenraum hergestellt werden.
In den Fachräumen werden die Stühle nach jeder Stunde hochgestellt.
Die Lehrerinnen und Lehrer sind dafür verantwortlich, dass nach Unterrichtsschluss die Unterrichtsräume verschlossen werden.
Das Schulgebäude bzw. das Schulgelände verlassen die Schülerinnen und Schüler direkt nach ihrem Schulschluss.
Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus fahren, benutzen die für sie jeweils erste Abfahrt von der Schule oder dem Bahnhof. Bei entsprechendem Verhalten können sich Schülerinnen und Schüler auch bis Ende des Schulvormittags in der Pausenhalle oder auf dem Schulhof aufhalten. Eine Aufsicht durch Lehrkräfte erfolgt nicht.
Fahrschülerinnen und Fahrschüler verhalten sich an den Bushaltestellen und im Bus diszipliniert. Es ist wegen der großen Unfallgefahr streng verboten, an den Bushaltestellen zu drängeln. Warteschlangen auf den Abfahrtssteigen erleichtern das Einsteigen. Den Anordnungen der aufsichtführenden Lehrkräfte und der Busfahrerin oder des Busfahrers ist Folge zu leisten.
IV. Verstöße gegen die Schulordnung
Das Nichteinhalten getroffener Regeln und Vereinbarungen führt entweder zu pädagogischen Maßnahmen oder zu Ordnungsmaßnahmen.
Zu den pädagogischen Maßnahmen gehören u. a.:
- das Gespräch mit der Schülerin oder dem Schüler mit dem Ziel, eine Veränderung des Verhaltens zu erreichen
- Ermahnungen
- formlose mündliche oder schriftliche Missbilligungen des Fehlverhaltens
- Beauftragung von Aufgaben
- Nachholen schuldhaft versäumten Unterrichts
- die zeitweise Wegnahme von Gegenständen
- Gespräche mit Schülerinnen, Schülern und Eltern.
Ordnungsmaßnahmen regelt das Hessische Schulgesetz. Die Schülerinnen und Schüler sind darüber zu informieren.